Der Streit ums Erbe
In den nächsten zehn Jahren werden mehr als zwei Billionen Euro vererbt.
In vielen Fällen wird dies nicht ohne Zwist und juristische Rangelei vonstatten gehen.
Denn die Lebensformen werden immer vielfältiger. Zweit- und Drittehen, Patchworkfamilien mit Adoptivkindern, nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Partnerschaften machen das Gefüge zwischen den Generationen und damit auch das Vererben und Erben schwieriger.
erschienen in: Psychologie Heute 07/2008
Text: Birgit Schönberger
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Versteht ihr euch noch, oder habt ihr schon gemeinsam ein Erbe angetreten?” Mit diesem Bonmot eröffnet der Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, Klaus Michael Groll, gerne seine Vorträge.
Laut einer Emnid-Umfrage endet in Deutschland jeder vierte Erbfall im Streit. Die heftigsten Gefechte liefern sich Geschwister, die eine Erbengemeinschaft bilden. Wenn Brüder und Schwestern sich ums elterliche Haus, die Ferienwohnung, Aktienpakete, Sparbücher, das Klavier oder den Kronleuchter zanken, ziehen sie meist alle Register. Das Arsenal der Psychowaffen, die dabei zum Einsatz kommen, lässt manchen Rosenkrieg wie eine harmlose Meinungsverschiedenheit erscheinen.
“In der Regel sind Erbstreitereien unter Geschwistern wesentlich brutaler als Scheidungsdramen. Es fehlt der Wille, eine gütliche Einigung zu erzielen”, sagt Groll. Nach der Testamentseröffnung verwandeln sich vor seinen Augen zurückhaltend und höflich wirkende Männer und Frauen in Beutejäger, die mit Zähnen und Klauen ihren Anteil verteidigen und dabei alles vergessen, was sie je über gute Manieren gelernt haben.
“Mit meinem Bruder schließe ich keinen Vergleich, da zahle ich lieber drauf.” “Mit der rede ich kein Wort mehr.”
Solche Sätze hört der Anwalt regelmäßig. Sobald es ums Geld geht, fällt die Fassade des Anstands. Die Liste der möglichen Schikanen ist endlos. Ein Bruder zwingt den anderen, das gemeinsam geerbte Haus zu verkaufen, und droht mit einem Antrag auf Versteigerung. Eine Schwester verweigert der anderen den Zutritt zur elterlichen Wohnung und räumt sie allein aus, inklusive der Sparbücher. Geerbte Grundstücke werden für wertlos erklärt, weil angeblich in der Nähe ein Flughafen errichtet wird, um die Abfindung der Geschwister zu drücken. Gerichtliche Prozesse um Erbnachlässe, die bis zu fünf Jahre dauern können, nehmen nach Angaben des Deutschen Forums für Erbrecht stetig zu. Nach Tausenden von Erbauseinandersetzungen, die er als Anwalt begleitet hat, ist Klaus Michael Groll überzeugt davon, dass sich unser wahres Gesicht erst nach einer Testamentseröffnung zeigt.
Was Sonja Schmidt (Name von der Redaktion geändert) erlebt hat, gehört noch zu den harmloseren Fällen. Als sich die 61-Jährige nach dem Tod der Mutter gemeinsam mit ihrem jüngeren Bruder in der mütterlichen Wohnung traf, um diese aufzulösen, traute sie ihren Augen nicht: Die Bücherregale wirkten merkwürdig ausgedünnt, das Silberbesteck war verschwunden, die große Kommode und das Sofa fehlten, sämtliche Dokumente waren weg. Im ersten Moment fühlte sie sich so gelähmt, dass sie nicht reagieren konnte. Erst nach und nach realisierte sie, dass ihr Bruder in der Zwischenzeit ohne Absprache in die Rolle des Nachlassverwalters geschlüpft war und das Beste an seine Frau und seine Töchter verteilt hatte. Für Sonja Schmidt blieb nur ein bisschen Schmuck übrig. Ob die Mutter noch Bargeld hinterlassen hat, weiß sie bis heute nicht. Es gibt kein Testament. Die Bankunterlagen hat sich die Schwägerin unter den Nagel gerissen.
“Unter dem Einfluss von Schwiegerkindern eskalieren viele Erbkonflikte”, beobachtet Klaus Michael Groll. Oft sei es die Ehefrau, die darauf drängt, Ansprüche geltend zu machen, oder der Ehemann, der seine Frau anstachelt, sich bloß nichts gefallen zu lassen.
Doch wie ist das zu erklären? Warum stehen sich Geschwister, die sich zu Lebzeiten der Eltern gut oder zumindest leidlich verstanden haben, plötzlich wie Feinde gegenüber? Was treibt sie dazu, im Extremfall Dokumente zu fälschen, ohne Absprache Möbel beiseitezuschaffen oder eine Wohnungsversteigerung zu erzwingen? Der Entwicklungspsychologe und Familienforscher Hartmut Kasten, der am Fachbereich Psychologie und Pädagogik der Universität München lehrt, glaubt, dass nach dem Tod der Eltern alles, was vorher mehr oder weniger erfolgreich unter den Teppich gekehrt werden konnte, mit aller Macht ans Licht strebt. Wie eine verborgene Tretmine entlade sich der angestaute Zündstoff unter Geschwistern explosionsartig.
“Die dunklen Seiten der Geschwisterbeziehung werden in unserer Gesellschaft tabuisiert. Es gibt eine ungeschriebene Verpflichtung, dass Geschwister untereinander solidarisch sein müssen”, sagt Kasten. “Blut ist ein dicker Saft, zwischen Geschwistern gibt es ein sehr enges und tragfähiges Band, aber Eifersucht, Neid und Konkurrenz sind auch immer da.” Der Tod eines Elternteils oder beider Eltern sei ein Schock, der alle in einen inneren Ausnahmezustand versetze und ungelöste Konflikte hochspüle. Alte Rechnungen werden neu aufgemacht. “Du warst immer Mamas Liebling, und jetzt kriegst du auch noch das Wochenendhaus. Das ist unfair. Das steht mir zu.” “Ich hab mich viel mehr um Papa gekümmert und war fast jedes Wochenende da, während du nur mit deiner Karriere beschäftigt warst. Dafür will ich einen Ausgleich.” Man kann den Streit ums Erbe also auch als einen Versuch deuten, einen materiellen Ausgleich für subjektiv erlittenes Unrecht zu erzwingen. Doch interessanterweise bestimmt der Streitwert nicht zwangsläufig die Heftigkeit der Auseinandersetzung.
Auch um kleine Summen und Gegenstände, die lediglich einen ideellen Wert haben, wird erbittert gefeilscht und damit um die Frage: Wem gehört die Erinnerung? Letztlich geht es in Erbauseinandersetzungen um Gerechtigkeit, glaubt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes und Anwältin für Familienrecht Jutta Wagner. “Kinder haben einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, nicht nur wenn sie klein sind und immer das Spielzeug wollen, das der andere gerade hat, sondern auch wenn sie längst erwachsen sind. Sie erwarten immer, dass sie von den Eltern absolut gleich behandelt werden.”
Nach Ansicht von Klaus Michael Groll muss man nicht unbedingt tiefenpsychologische Erklärungen bemühen, um die fatale Dynamik von Erbstreitigkeiten zu verstehen. Es genügt schon, einen Blick auf das Erbrecht zu werfen. Dass schon ein falsches Wort den Streit in einer Erbengemeinschaft eskalieren lassen kann, liegt auch an den Gesetzen. In einer Erbengemeinschaft gehört jedem alles. Es gibt keine gegenständliche Zuordnung. Außerdem hat jeder die Möglichkeit, die Gemeinschaft auseinanderzudividieren. Erben drei Kinder gemeinsam eine Immobilie, kann eins der Kinder zum Amtsgericht gehen, einen Teilungsversteigerungsantrag stellen und gegen den Willen der Geschwister den Verkauf durchsetzen.
“Allein die Tatsache, dass jeder der Miterben den anderen damit drohen kann, liefert unendlich viel Zündstoff.” In Erbauseinandersetzungen spiegelt sich das gesamte Familiengefüge wider. Wer sich schon immer gerne als Familienoberhaupt aufgespielt hat, reißt mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei der Nachlassverwaltung alles an sich. Wer ständig das Gefühl hatte, zu kurz gekommen zu sein, fühlt sich durch das karge Erbe bestätigt. Und Mamas und Papas Liebling bekommt in den Augen der anderen natürlich mal wieder den größten Batzen. Alle kennen ihre Rolle in der Familie und wissen um ihre Dynamik. Trotzdem ist es ein Schock, wenn die Konflikte, die jahrelang in Schach gehalten wurden, plötzlich überkochen.
Wird heute mehr ums Erbe gestritten als in vorangegangenen Generationen? Diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, weil es kein äquivalentes Datenmaterial gibt, meint der Generationenforscher Kurt Lüscher. Von 1989 bis 2000 leitete er an der Universität Konstanz den Forschungsschwerpunkt “Gesellschaft und Familie”. Fest steht für ihn: Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Erbkonflikten kommt, steigt. Drei Gründe hält er für offensichtlich: Erstens: Das zu vererbende Kapital hat sich akkumuliert, wodurch der Streitwert steigt. In den nächsten zehn Jahren werden mehr als zwei Billionen Euro vererbt. Zweitens: Durch die gestiegene Lebenserwartung verlängert sich die gemeinsame Lebensspanne zwischen Alt und Jung. Gleichzeitig wird das Autonomiebestreben sowohl der Alten als auch der Jungen immer größer. Drittens: Die privaten Lebensformen werden immer vielfältiger. Zweit- und Drittehen, Patchworkfamilien mit Adoptivkindern, nichteheliche Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtliche Partnerschaften machen das Gefüge zwischen den Generationen und damit auch das Vererben einerseits, das Erben andererseits anspruchsvoller.
Im “Konstanzer Erbensurvey” wurde 2003 eine repräsentative Telefonbefragung von insgesamt 1255 Deutschen durchgeführt. Erfragt wurden bisherige Erfahrungen mit Erbschaft, erbschaftsbezogene Einstellungen und Gerechtigkeitsvorstellungen. Das Ergebnis: Je unklarer die Familienverhältnisse sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es Streit gibt. Und: Je geringer die finanziellen Mittel einer Familie sind, desto wichtiger wird der symbolische Wert von Erbgegenständen. Ein Testament, in dem genau festgelegt wird, wer was bekommen soll, kann den Zündstoff deutlich reduzieren. Doch obwohl Klaus Michael Groll und seine Kollegen landauf, landab predigen “Setzen Sie eine letztwillige Verfügung auf”, verhallen die Appelle weitgehend ungehört. Nur 25 bis 27 Prozent aller erwachsenen Deutschen fixieren handschriftlich, was nach dem Tod mit ihrem Vermögen passieren soll. Als Hauptgrund für die “Testamentsphobie” führt Groll das Wissenschaftszeitalter an. “Die Wissenschaften bilden heute die letzte Instanz. Sie haben das Religiöse und Transzendente abgelöst. In dem Maß, wie das Transzendente ausgeblendet wird, wird auch der Tod verdrängt.” Überspitzt gesagt: Sterben tun immer die anderen. Wider besseres Wissen halten wir uns in einem Winkel unserer Seele für unsterblich und schieben die Konfrontation mit dem Ende immer wieder auf. Klaus Michael Groll findet diese Verdrängung zwar verständlich, aber unverantwortlich und wählt dafür harte Worte. “Kein Testament aufzusetzen ist lieblos. Die Haltung ,Nach mir die Sintflut’ ist ein Akt der Kulturlosigkeit gegenüber den Nachkommen.”
Die Bereitschaft, sich mit dem Thema Erbe auseinanderzusetzen, steigt jedoch mit den persönlichen Erfahrungen. Im Konstanzer Erbensurvey wurde auch nachgewiesen: Wer schon einmal von einer Timte oder einem Onkel etwas geerbt hat, denkt eher daran, ein Testament aufzusetzen. Ein Testament hat nach Ansicht von Klaus Michael Groll drei Funktionen. Erstens: Gerechtigkeit üben. Zweitens: Vermögen schützen und Steuern sparen. Drittens: Frieden in der Familie stiften. Seinen Klienten sagt er klipp und klar “Sie können nicht sicher sein, dass Ihre Kinder den Nachlass friedlich abwickeln werden. Nehmen Sie das selbst in die Hand.” Doch genau da liegt der Hase im Pfeffer. Viele Eltern können oder wollen sich gar nicht vorstellen, dass ihre geliebten Kinder später einmal übereinander herfallen, um sich das größte Stück vom Erbe zu sichern. “Die Eltern nehmen gar nicht wahr, dass die Kinder sich über die Jahre entfremdet haben und sich negatives Material zwischen ihnen angestaut hat”, beobachtet der Familienforscher Hartmut Kasten.
Neben der Verdrängung der Sterblichkeit hält er den Harmoniemythos, der in vielen Familien um jeden Preis aufrechterhalten werde, für einen zentralen Hinderungsgrund, das Erbe rechtzeitig und verbindlich zu regeln. Dass Geschwister weit voneinander entfernt leben, ganz unterschiedliche Lebenswege gehen und sich vielleicht einmal im Jahr zum Familientreffen sehen, ist im Zeitalter der Mobilität und Flexibilität fast der Regelfall. Entfremdung ist dadurch vorprogrammiert. Die Vorstellung, dass alle nach dem Tod der Eltern Arm in Arm am Grab stehen, sich gegenseitig stützen und harmonisch, vernünftig und gerecht den Nachlass aufteilen, ist also ein frommer Wunsch. Als Präventionsmaßnahme empfiehlt Hartmut Kasten Eltern, möglichst offen mit ihren Kindern umzugehen und regelmäßig eine Art Familienkonferenz einzuberufen, bei der sich alle austauschen können und auch Unangenehmes zur Sprache kommt, wie zum Beispiel das Gefühl, benachteiligt worden zu sein. Ideal wäre es laut Kasten, wenn man offen sagen könnte: “Ich hab das Gefühl, Ihr bevorzugt den und den, sagt doch mal, warum.” Oder: “Ihr habt Klaus sechs Jahre lang das Studium bezahlt, meine Ausbildung war viel kürzer, das finde ich ungerecht.”
Solche Gespräche können dazu beitragen, dass sich keine Tretminen unter dem Teppich aufbauen, die nach dem Tod der Eltern explodieren.” Allerdings erfordert eine Familienkonferenz kommunikative Kompetenzen, die vielen nicht zur Verfügung stehen. Und selbst wenn alle empfundenen Ungerechtigkeiten auf den Tisch gelegt werden, ist das keine Garantie für mehr Harmonie. Absolute Gleichbehandlung hält Hartmut Kasten für ein hehres Ziel, an dem Eltern in der Praxis immer wieder scheitern. “Fast alle Eltern beteuern, dass sie über die ganze Lebensspanne hinweg alle Kinder fair und gleich behandelt haben. Von den Kindern wird das jedoch oft ganz anders wahrgenommen.” Es ist schier unmöglich, subjektive Wahrnehmungen auf eine objektive Gerechtigkeitsebene zu transformieren. Das Entscheidende sei, im Gespräch zu bleiben, die Kinder in die eigenen Überlegungen mit einzubeziehen und die Entscheidung, wie das Testament aussehen soll, transparent zu machen. Wird das Thema Erbe bis zum Schluss tabuisiert, erleben die Kinder bei der Testamentseröffnung oft ihr blaues Wunder. “Und dann geht das Hauen und Stechen los.” Das Erbrecht sorgt dafür, dass nahe Verwandte wie Kinder, Enkel und Ehepartner nicht komplett leer ausgehen. Ihnen steht die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Der Anspruch kann in bar vom Erben gefordert werden und verjährt nach drei Jahren. Hat der Verstorbene weniger als zehn Jahre vor seinem Tod Vermögensteile verschenkt, gehen diese in die Pflichtteilberechnung mit ein. Es kommt häufig vor, dass Testamente kurz vor dem Tod nochmals geändert werden, bestätigt die Anwältin Jutta Wagner. Oft gibt es ein klares, sachliches, akzeptables Testament, das im Alter von 50 oder 60 Jahren niedergelegt wurde. Gelegentlich wird dieses dann mit 70 geändert, weil sich eins der Kinder nicht wie erhofft entwickelt hat. Und mit 80 häufen sich die spontanen Testamentumschreibungen. “Wer die Oma zum Schluss am häufigsten mit der Sahnetorte besucht hat, rückt im Testament ganz nach vorne.” Rechtlich ist die Sache klar: Es gilt das jüngste Dokument. “Wer örtlich am nächsten dran ist, hat den stärksten Einfluss auf die Eltern”, sagt Klaus Michael Groll. “Er kann den Eltern zu Lebzeiten Vermögensgegenstände oder einen Teil einer Immobilie abluchsen und sie zu einem für sich selbst günstigen Testament bringen, ohne dass die Geschwister etwas davon erfahren.” Das sei gängige Praxis. Wird ein Geschwister im Testament bevorzugt, selbst wenn es dafür nachvollziehbare Gründe geben mag, kränkt das die anderen. “Das Testament drückt die Wertschätzung der Erblasser für die Nachkommen aus. In verdichteter Form läuft noch einmal die gesamte Familiendynamik wie ein Film ab. Deshalb hat das Testament einen hohen Stellenwert”, sagt der Familienforscher Hartmut Kasten.
Und Kurt Lüscher ergänzt: “Was ich meinem Sohn vererbe, nimmt auch dessen Sohn oder Tochter wahr. Mein Enkel kann aus dem Erbe schließen, dass ich meinen Sohn oder meine Tochter besonders geschätzt habe. Insofern kann ich meine Generationenbeziehungen über den Tod hinaus gestalten.” Noch ein Grund mehr, sich gründlich Zeit zu nehmen für den “letzten Willen”.

